Der EuGH hat in seinem Urteil C-55/18 vom 14. 5. 2019 entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein "objektives, verlässliches und zugängliches System" (FN ) einzurichten, mit dem die von jedem Arbeitnehmer "geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann". (FN )
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