(B-KUVG § 69, ASVG § 153, § 456) Ist die Krankenordnung eines Versicherungsträgers durch Gesetz nicht zur Regelung von Zahnersatzansprüchen determiniert, weil diese dem Gesetz entsprechend nur satzungsmäßig gewährt werden können, erscheint die Krankenordnung gesetzwidrig.
OGH 10 Ob S 2163/96b v. 11.06.1996