( GSVG § 133 ) Bei Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit eines selbständig erwerbstätigen Lackierers kann nicht allein auf die arbeitsmarktbedingte Unmöglichkeit der Einstellung einer entsprechenden Fachkraft abgestellt werden, sondern ist auch die wirtschaftliche Zumutbarkeit einer Betriebsverkleinerung mit Verschmälerung der Einkommenssituation zu prüfen.
OGH 10 Ob S 2395/96w v. 26.11.1996