(Wr. ParkometerG § 1a) Auch wenn die praktische Funktion der Lenkerauskunft im Regelfall darin liegt, den einer Verwaltungsübertretung Verdächtigen festzustellen, ist es nicht ausgeschlossen, dieses Instrumentarium auch zur Ausforschung des parkometerabgabepflichtigen Lenkers eines in einer Kurzparkzone abgestellten Kfz zu verwenden. VwGH 95/17/0382 v. 15.12.1995. (Bescheid aufgehoben)