LGBl für Wien 2011/14, 2011/15 und 2011/16
Die Arbeitnehmerschutzvorschriften für Arbeitnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Wien werden in folgenden Punkten angepasst:
Neu erlassen wird eine Verordnung über den Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben vor der Einwirkung durch optische Strahlung (Wiener Verordnung optische Strahlung in der Land- und Forstwirtschaft - Wr VOPST Land- und Forstwirtschaft). Die Verordnung legt die Expositionsgrenzwerte fest und enthält ua Vorschriften über die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, Information der Arbeitnehmer, Maßnahmen und persönliche Schutzausrüstung. LGBl für Wien 2011/14, ausgegeben am 8. 7. 2011.