LGBl für das Burgenland 2011/51 und 2011/52
Bei den Arbeitnehmerschutzvorschriften für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft im Burgenland kommt es zu folgenden Änderungen:
Eine neue Verordnung über den Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch optische Strahlung (Burgenländische Verordnung optische Strahlung in der Land- und Forstwirtschaft - Bgld VOPST-LF) legt die entsprechenden Expositionsgrenzwerte fest und enthält ua Vorschriften über die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, Information der Arbeitnehmer, Maßnahmen und persönliche Schutzausrüstung. LGBl für das Burgenland 2011/51, ausgegeben am 12. 7. 2011.