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Wohnung zur Beherbergung von Geschäftsfreunden

Lohnsteuer und AbgabenARD 4960/13/98 Heft 4960 v. 28.8.1998

( EStG § 4 Abs 4 ) Aufwendungen für die Anmietung einer Wohnung zur Beherbergung von Geschäftsfreunden können nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

VwGH 97/13/0031 und 0032 v. 27.05.1998

Repräsentationsaufwendungen, wie insbesondere Aufwendungen anläßlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden, sind nicht abzugsfähig. Unter den Begriff der Bewirtungskosten fällt auch der Aufwand für die Unterkunftsgewährung.

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