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EditorialWerner ZinklRZ 2016, 1 Heft 1 v. 15.1.2016

Anlässlich der letzten Hauptversammlung am 26. November 2015 wurden die Satzungen der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter in einigen Punkten geändert. Die wesentlichste Änderung betrifft die Gründung und Zulassung einer neuen Sektion "Verwaltungsgerichte" und die Erweiterung des Vorstandes um ein Mitglied aus dem Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Damit wird den Mitgliedern aus dem Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit, also den Mitgliedern des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundesfinanzgerichtes und der Landesverwaltungsgerichte ermöglicht, sich in einer eigenen Sektion zu organisieren und ihre Interessen auch innerhalb der Vereinigung besser zu vertreten. Mit diesem Schritt beginnt auch für die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter eine neue Ära, die mit der Schaffung der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit im Jahr 2013 bereits eingeleitet wurde. Dass die dort ernannten Kolleginnen und Kollegen als österreichische Richterinnen und Richter im Sinne unserer Satzungen auch Mitglieder unserer Vereinigung werden können, war ja von Anfang an klar. Da aber die Ernennungserfordernisse und die Rekrutierung der Richterinnen und Richter an den Bundes- und den Landesverwaltungsgerichten wie auch am Bundesfinanzgericht und die Ernennungserfordernisse in der Justiz unterschiedlich sind, gab es naturgemäß anfangs auch gewisse Berührungsängste. Die richterliche Ausbildung in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit ist mit jener der Justiz nicht vergleichbar, die Durchlässigkeit ist nur in eine Richtung gegeben, die Rechtsprechungsinhalte unterscheiden sich beträchtlich. Aber es besteht auch ein großer Unterschied, inwieweit die jeweiligen Regierungen bereit sind, ihrer Verpflichtung für optimale Ressourcenausstattung nachzukommen. Gleiches gilt auch für die unterschiedlichen Entlohnungssysteme.

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