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Die Dienstbeschreibung nach §§ 51 ff RStDG – eine kritische Betrachtung

WissenschaftChristian Haider*)*)Mag. Christian Haider, Vorsteher des BG Bruck an der Mur, Vorsitzender der Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der GÖD.RZ 2016, 2 Heft 1 v. 15.1.2016

Auf einen Blick:

Die Dienstbeschreibung nach §§ 51 ff RStDG bindet nicht unerhebliche Ressourcen in den Personalsenaten und Personalkommissionen. Unzureichend geregelte Verfahrensbestimmungen führen zu stark unterschiedlichen Verfahren und verhindern letztendlich jede seriöse Vergleichbarkeit. Der vorliegende Aufsatz versucht, die Regelungen im Detail darzustellen und Kritikpunkte sowie Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

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