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Widmungsänderungen; Bewilligungspflicht

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2002/161bbl 2002, 255 Heft 6 v. 15.12.2002

§ 60 Abs 1 lit c wr BauO

Die Widmungsänderung von „Bügelkammern“ und „Trockenboden“ in „Wohnraum“ ist bewilligungspflichtig.

VwGH 23. 5. 2002, 2001/05/0752

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