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Zustimmung von Miteigentümern; Baubewilligung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2002/160bbl 2002, 255 Heft 6 v. 15.12.2002

§ 63 Abs 1 lit c wr BauO

Die vom Bauwerber im Baubewilligungsverfahren vorzulegenden Zustimmungen aller Miteigentümer müssen zum Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung aufrecht sein. Wurde der Kaufvertrag erfolgreich angefochten, besteht keine Berechtigung zu einer Zustimmung.

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