1. Einleitung
Der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn warf im Sommer 2018 die Frage auf, ob die derzeitige Regelung der Organspende in Deutschland von einer Zustimmungs- (opt-in) in eine Widerspruchslösung (opt-out) geändert werden sollte und entfachte damit eine rege Debatte. Er tritt für eine „doppelte Widerspruchslösung“ ein, bei der nicht nur der Organspender selbst die postmortale Entnahme ablehnen kann, sondern auch die Angehörigen nach seinem Tod ein Widerspruchsrecht haben.1