( ArbVG § 29, ABGB § 863 ) Eine mit dem Betriebsrat abgeschlossene freie Betriebsvereinbarung, die eine Widerrufsklausel enthält, kann auch derart wirksam widerrufen werden, dass der Widerruf nur gegenüber dem Betriebsrat erfolgt.
OLG Wien 8 Ra 379/98h v. 08.01.1999