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Wahlrecht des Arbeitgebers bei Verletzung des Konkurrenzverbots

ArbeitsrechtARD 5007/5/99 Heft 5007 v. 26.2.1999

( AngG § 7 Abs 2 ) Macht ein Arbeitgeber nach Verletzung des Konkurrenzverbots durch einen Arbeitnehmer seinen Eintritt in das vom Angestellten eingegangene Handelsgeschäft geltend, kann er auch durch Klagsänderung nicht mehr Schadenersatz wegen Verletzung des Konkurrenzverbots geltend machen.

OGH 8 Ob A 199/98t v. 24.08.1998

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