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Wettbewerbsverstöße von Arbeitnehmern

BetriebswichtigesARD 4882/16/97 Heft 4882 v. 28.10.1997

( UWG § 1, GewO § 57 ) Wettbewerbsverstöße von Arbeitnehmern begründen auch dann einen persönlichen Unterlassungsanspruch, wenn die verpönte Wettbewerbshandlung (hier: Aufsuchen von Hinterbliebenen zur Bestellung von Grabsteinen) den Wettbewerb des Arbeitgebers fördert.

OGH 4 Ob 48/97f v. 25.02.1997

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