( BAO § 24, EStG § 23 Z 2, § 28 ) Die Zurechnung von Einkünften aus einer Mitunternehmerschaft als Treugeber eines Gesellschafters kann nur dann erfolgen, wenn dem Treugeber Unternehmerinitiative zukommt und er Unternehmerrisiko trägt.
VwGH 95/15/0192 und VwGH 95/15/0193 v. 25.06.1997