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Werbungskosten (Veranlassungszusammenhang), Abbruchkosten (Vermietungseinkünfte)

JudikaturVwGHÖStZ 2005/832ÖStZ 2005, 387 Heft 17 v. 1.9.2005

§ 16 Abs 1 EStG 1988 (§ 28 EStG 1988)

Schon aus dem Werbungskostenbegriff nach § 16 Abs 1 EStG 1988 ergibt sich, dass es zur steuerlichen Beurteilung von Aufwendungen oder Ausgaben entscheidend auf den Veranlassungszusammenhang ankommt.

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