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Wer unterzeichnet den Jahresabschluss?

WirtschaftsrechtChristoph Fröhlich, Martin GelterRdW 2002/532RdW 2002, 586 Heft 10 v. 15.10.2002

Bei der Beurteilung der Verpflichtung zur Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch die Geschäftsführer einer GmbH hat sich der OGH gegen die herrschende Meinung gestellt und die Zeichnungspflicht sämtlicher Geschäftsführer ausdrücklich verneint.

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