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Weiterleitung von Überstundenaufzeichnungen kein „Geltendmachen“ von Überstunden

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 380 Heft 12 v. 1.12.1985

KV Angestellte Baugewerbe und -industrie

1. Die monatliche Weiterleitung von Überstundenaufzeichnungen an den Arbeitgeber stellt nicht ein „Geltendmachen“ dar, worunter zwar nicht gerade ein förmliches Einmahnen, jedoch ein dem Erklärungsempfänger zumindest erkennbares ernstliches Fordern einer Leistung zu verstehen ist.

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