Eingeschränkte steuerliche Spendenabsetzbarkeit.
Immer mehr Unternehmen verzichten zu Weihnachten auf Präsente für ihre Geschäftsfreunde und teilen ihren Kunden stattdessen mit, den vorgesehenen Betrag für karitative Zwecke zu spenden. Auch in der Bevölkerung ist die Hilfsbereitschaft in der Adventzeit besonders groß. Leider sind diese Spenden als freiwillige Zuwendungen steuerlich grundsätzlich nicht abzugsfähig (§ 20 Abs 1 Z 4 EStG).