Der Beitrag befasst sich mit gerade im Weihnachtsgeschäft bedeutsamen Fragen im Zusammenhang mit Umtauschvorbehalt und der wertpapierrechtlichen Qualifikation von Gutscheinen.
1. Der Kauf mit Umtauschvorbehalt
Der OGH hat sich zur rechtlichen Konstruktion des Umtauschvorbehaltes noch nicht geäußert, vielmehr die Frage, ob die Einräumung eines Umtauschrechtes als Optionsrecht oder pactum sui generis zu qualifizieren sei, offengelassen (SZ 24/64). So blieb es der Lehre überlassen, die Rechtsnatur des Kaufs mit Umtauschvorbehalt zu bestimmen. Im Hinblick auf den mutmaßlichen Parteiwillen ist von einem Kaufvertrag, der dem Käufer die Option auf Umgestaltung der Warenforderung durch Abgehen von der ursprünglich festgelegten Ware und Inanspruchnahme einer anderen gleichwertigen einräumt, auszugehen (Mayrhofer, JBl 1972, 449 mit ausführlicher Erörterung, warum der Kauf mit Umtauschvorbehalt weder als Novation noch als Annahme an Erfüllungs statt zu qualifizieren ist; Eccher, ÖJZ 1974, 342).