Etwa ein Jahr nachdem ein Lockdown verordnet wurde, um die durch SARS-CoV-2 ausgelöste COVID-19-Pandemie einzudämmen, trat eine gesetzliche Regelung von Arbeit im Homeoffice in Kraft,1 die nun, vier Jahre später, in eine seit 1. Jänner 2025 geltende Regelung von Telearbeit überführt wurde.2 Damit ging auch eine Änderung der Rechtslage zum Arbeitsunfall einher, die nachfolgend mit Fokus auf den unfallversicherungsrechtlich geschützten „Weg“ beleuchtet wird (§ 175 Abs. 1a und 1b ASVG).

