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Wegehalterhaftung für Kletterrouten?

ThemaDr. Peter GloßZak 2009/489Zak 2009, 303 Heft 16 v. 15.9.2009

Bei einem angelegten Klettergarten (etwa eines alpinen Vereins oder einer Gemeinde) kommt eine analoge Anwendung des § 1319a ABGB dann in Betracht, wenn sonst für den Nutzungsberechtigten keine Verpflichtung für die verkehrssichere Erhaltung der Kletteranlage besteht.

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