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Unterbrechung von Exekutionsverfahren nach § 190 ZPO?

ThemaMag. Ursula Schrammel, Mag. Rupert SchrammelZak 2009/490Zak 2009, 307 Heft 16 v. 15.9.2009

Obwohl die Anwendbarkeit der Unterbrechungsbestimmungen der ZPO im Exekutionsverfahren grundsätzlich ausgeschlossen ist, muss dann eine Ausnahme bestehen, wenn das Gericht den Akt gem § 6a ZPO dem Pflegschaftsgericht weitergeleitet hat. Dieser Sonderfall dient der Sicherung von Rechten jener Personen, die unter dem besonderen Schutz der Gesetze (vgl § 21 ABGB) stehen.

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