§ 1319a ABGB
§ 13c WEG, § 14 WEG
Die Veranlassung des Winterstreudienstes zählt zur Verwaltung einer Liegenschaft. Gegen die Passivlegitimation der Wohnungseigentümergemeinschaft spricht nicht, dass der Geschädigte im konkreten Fall der Gemeinschaft selbst angehört und von einem gegen diese ergehenden Exekutionstitel im Hinblick auf§ 13c Abs 2 WEGwirtschaftlich mitbetroffen wäre.