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Wegehalterhaftung - als Mountainbikestrecke freigegebener Forstweg

RechtsprechungSchadenersatzZak 2006/302Zak 2006, 177 Heft 9 v. 16.5.2006

ABGB § 1319a

Ein Mountainbiker, der auf einem für den Mountainbikeverkehr freigegebenen Forstweg fährt, muss besondere Aufmerksamkeit aufwenden und das Gebot des Fahrens auf Sicht beachten. Mit Viehsperren muss auf Forstwegen gerechnet werden.

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