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Warnpflicht der Bank

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2002/135RdW 2002, 151 Heft 3 v. 15.3.2002

§ 1346 ABGB

Die Bank hat den Bürgen zu warnen, wenn der falsche Schein erweckt wird, die Bürgschaft werde einen Einsatz neuer Kreditmittel ermöglichen, während sie tatsächlich nur zur Abdeckung eines Not leidend gewordenen Kredits verwendet werden soll.

OGH 30.08.2001, 8 Ob 4/01y

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