(GSVG § 131, ABGB § 1234) Hat ein Gewerbetreibender mit seinem Ehepartner eine Gütergemeinschaft vereinbart, kann er solange keine vorzeitige Alterspension antreten, als sein Ehepartner die gemeinsame Landwirtschaft weiterführt.
OGH 10 Ob S 54/96 v. 26.03.1996