Der Autor hat sich in den letzten Jahren verstärkt mit der Frage der Einstufung von Vortragenden auseinandergesetzt. Aus der Sicht des VwGH geht es fast immer in Richtung "echtes Dienstverhältnis". In zwei Entscheidungen hat der VwGH gegenteilig entschieden. In der aktuellen Entscheidung hat sich der VwGH mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Fahrsicherheitsinstruktor als echter Dienstnehmer (ASVG) anzusehen ist (VwGH Ra 2018/08/0172, 14. 11. 2018).

