Jüngst habe der VwGH erstmals in zwei Erkenntnissen grundlegende Ausführungen zur Auslegung der parallelen Normen aus dem Sozialversicherungs- und Steuerrecht betreffend Auftraggeberhaftung (AGH) getroffen. Beiden Erkenntnissen lagen Insolvenzfälle zugrunde, jeweils war ein Masseverwalter Revisionswerber, im Zweitfall auch das Finanzamt.

