Zur Besprechung durch a. Univ.-Prof. Dr. Bernhard A. Koch, Innsbruck, vorgesehen:
Haftung der Bank des Überweisenden für die bei Auslandsüberweisungen eingeschaltete Zwischenbank.
OGH 6. 9. 2000, 9 Ob 139/00g
Zur Besprechung durch a. Univ.-Prof. Dr. Bernhard A. Koch, Innsbruck, vorgesehen:
Haftung der Bank des Überweisenden für die bei Auslandsüberweisungen eingeschaltete Zwischenbank.
OGH 6. 9. 2000, 9 Ob 139/00g