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Zivil- und strafrechtliche Entscheidungen*)*)Letzte Übersicht in Heft 10/2000 S. 932 ff.

EntscheidungsübersichtÖBA 2001, 95 Heft 1 v. 1.1.2001

Akkreditiv

Die Avis- und/oder Zahlstellenbank kann Vertreterin des Akkreditivbegünstigten sein.

OGH 15. 2. 2000, 10 Ob 303/99b

Fundstelle(n): ÖBA 2000, 1013.

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