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Vorläufige Maßnahmen

AufsätzeRaoul Hoffer , Clemens SchmölzRPA 2002, 281 Heft 5 v. 1.10.2002

Der dritte Teil dieser Serie über einstweilige Verfügungen nach dem Bundesvergabegesetz beschäftigt sich mit der Frage der vorläufigen Maßnahmen, die das Bundesvergabeamt (BVA) im Rahmen einstweiliger Verfügungen gemäß § 171 BVergG 2002 (vordem § 116 BVergG 1997) treffen kann. Die Rechtslage des Bundesvergabegesetzes 200211BGBl I 99/2002; Ausgabedatum 28.6.2002 ist diesbezüglich unverändert. Von maßgeblicher Bedeutung ist in dieser Hinsicht die Spruchpraxis des BVA.

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