( AuslBG § 4 Abs 7, § 20b ) Eine vorläufige Beschäftigungsberechtigung eines Arbeitgebers für die Beschäftigung eines Ausländers, dessen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung nicht rechtzeitig bearbeitet wurde, stellt keinen Grund für eine Kontingentüberziehung dar.
VwGH 97/09/0293 und VwGH 97/09/0300 v. 21.01.1998