( AngG § 6, AVRAG § 2 ) Kollektivvertragliche Vordienstzeiten sind auch dann anzurechnen, wenn sie vom Lohnverrechner beim Einstellungsgespräch trotz Vorlage von Dienstzeugnissen nicht ermittelt und die unrichtige Einstufung vom Arbeitnehmer im Dienstzettel bestätigt wurden.
ASG Wien 19 Cga 102/96z v. 14.08.1997