Am 17.01.2006 ist das erste Urteil des EuGH zur EuInsVO ergangen (C-1/94 Susanne Staubitz-Schreiber). Der EuGH folgt den Schlussanträgen des GA Colomer (s dazu ZIK 2005/174c, S 149 ) und meint, dass für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit der Antragszeitpunkt maßgeblich sei. Das Urteil ist in diesem Heft abgedruckt (s ZIK 2006/34, S 32). Das Urteil im zweiten EuInsVO-Vorabentscheidungsverfahren (s ZIK 2005/218c, S 185) soll in wenigen Wochen gefällt werden.