Anstelle der ursprünglich geplanten Schaffung eines Justizanwalts zur Überprüfung von Missständen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erhält ab 1. 1. 2008 die Volksanwaltschaft die Möglichkeit, bei Säumnis eines Gerichts einen Fristsetzungsantrag zu stellen und Maßnahmen der Dienstaufsicht anzuregen (Art 148a und 148c B-VG). Ein entsprechender Gesetzesvorschlag (AB 370 BlgNR 23. GP) wurde am 5. 12. 2007 vom Nationalrat angenommen.