vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Völkl/Lehner, Organhaftung: (K)ein Sonderhaftungsrecht? ecolex 2013, 39:

FachliteraturAufsätzeZIK 2013/30ZIK 2013, 19 Heft 1 v. 1.3.2013

Die Haftung von Organen gegenüber der Gesellschaft für Leitungsmaßnahmen wird grundsätzlich nach der Sachverständigenhaftung beurteilt, wobei sich vereinzelt auch Stimmen für ein Sonderhaftungsrecht der Organe aussprechen. Die Autoren weisen darauf hin, dass es sich bei der Haftung um eine Ausprägung der allgemeinen Sachverständigenhaftung handelt, wobei der Schaden anhand einer Kosten-Nutzen-Prüfung aus Gesellschaftssicht zu ermitteln ist. Eine Haftungseinschränkung erfolgt dabei im Hinblick auf die Vertretbarkeit der Entscheidungen.

Lexis 360®

Zu Recht voraus.

Melden Sie sich an, um den gesamten Inhalt zu lesen.

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!

AnmeldenJetzt testen!