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Vogelgrippe - Anzeigepflicht und Quarantäne

Neue VorschriftenARD 5651/9/2006 Heft 5651 v. 20.1.2006

Die Anzeigepflicht nach dem Epidemiegesetz 1950 und die Verpflichtung zur Absonderung erkrankter Personen wurden nunmehr durch Verordnung der BMGF auf Erkrankungen, Todesfälle und Verdachtsfälle einer Influenzainfektion mit dem Virus A/H5N1 oder einem anderen Vogelgrippevirus erweitert; BGBl I I 2006/10, ausgegeben am 13.01.2006.

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