( VO (EWG) 1408/71 ) Eine Person, die in einem Mitgliedstaat (Deutschland) als Beschäftigter eines Unternehmens arbeitet, das seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat (den Niederlanden) hat und dort ein Büro unterhält, jedoch in erster Linie im Gebiet des ersten Mitgliedstaates tätig ist und im zweiten Mitgliedstaat keine nennenswerte Tätigkeit ausübt, unterliegt den Rechtsvorschriften des ersten Mitgliedstaats. Schlussantrag des Generalanwalts, EuGH 15.06.2000, Rs. C-404/98 , Fall Plum.