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Vlbg. AbgVerfG § 58, § 90

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4977/34/98 Heft 4977 v. 28.10.1998

( Vlbg. AbgVerfG § 58, § 90 ) Mangels Bestehens einer Anzeigenabgabepflicht darf in einem Anlassfall, der der Aufhebung einer Bestimmung im Vlbg. Anzeigenabgabegesetz durch den VfGH zugrunde liegt, ein Verspätungszuschlag oder Säumniszuschlag nicht festgesetzt werden. VwGH 96/17/0053 v. 25.05.1998. (Bescheid aufgehoben)

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