Verpflichtet sich der Auslober in einem zweistufigen, anonymen Architektenwettbewerb, den Auftrag entsprechend der Entscheidung einer Jury zu vergeben, so ist diese Entscheidung als Zuschlagsentscheidung iSd WLVergG zu werten und damit formal überprüfbar.
VKS Wien, 05.08.2002, E 163/02
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