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BVA

RechtsprechungVera SundströmRPA 2002, 297 Heft 5 v. 1.10.2002

Mit der Beauftragung eines Teiles der Leistungen eines Teilloses hat der Auftraggeber zwar rechtswidrig das durch Bescheid bezüglich dieses Teilloses verfügte Zuschlagsverbot umgangen; mangels einer für diesen Fall vorgesehenen gesetzlichen Nichtigkeitssanktion ist jedoch der Zuschlag betreffend dieser Leistungsteile als erteilt anzusehen. Eine – nicht beabsichtigte – Gesetzeslücke liegt wie aus der späteren Einführung des § 53a

Seite 297


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