Aufgrund der kürzlich erfolgten Senkung des Basiszinssatzes (siehe Zak 2016/158, 83) verminderte sich mit 1. 7. 2016 auch der Verzugszinssatz für vertragliche Geldforderungen zwischen Unternehmern (§ 456 UGB). Dieser Zinssatz beträgt im Zeitraum von 1. 7. bis 31. 12. 2016 nun 8,58 %. Im Fall von Forderungen aus vor 16. 3. 2013 abgeschlossenen Rechtsgeschäften liegt der Zinssatz bei 7,38 % (§ 352 UGB idF vor ZVG iVm § 906 Abs 25 UGB).