vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verzugszinssatz zwischen Unternehmern

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2022/367RdW 2022, 454 Heft 7 v. 19.7.2022

Der Verzugszinssatz für vertragliche Geldforderungen zwischen Unternehmern (§ 456 UGB; vor dem ZVG § 352 UGB) beträgt vom 1. 7. 2022 bis 31. 12. 2022 8,58 %; bei Forderungen aus vor 16. 3. 2013 abgeschlossenen Rechtsgeschäften beträgt der Verzugszinssatz 7,38 % (vgl § 906 Abs 25 UGB).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte