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Verzugszinssatz zwischen Unternehmern

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2019/7RdW 2019, 1 Heft 1 v. 28.1.2019

Der Verzugszinssatz für vertragliche Geldforderungen zwischen Unternehmern (§ 456 UGB; vor dem ZVG § 352 UGB) beträgt vom 1. 1. 2019 bis 30. 6. 2019 8,58 %; bei Forderungen aus vor 16. 3. 2013 abgeschlossenen Rechtsgeschäften beträgt der Verzugszinssatz 7,38 % (vgl § 906 Abs 25 UGB).

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