OLG Wien 29. 3. 2006, 10 Ra 153/05a
§ 23 , § 40 AngG , § 1380 ABGB - Der Verzicht eines Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Abfertigungsanspruch ist unwirksam, wenn er im Rahmen der Beendigungsvereinbarung und damit zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem sich der Arbeitnehmer aufgrund der wirtschaftlichen Abhängigkeit noch in einer Drucksituation befindet.