( § 255 Abs 1 und Abs 2 ASVG ) Ein im internationalen Güterverkehr tätig gewesener angelernter Berufskraftfahrer kann auf die Tätigkeiten eines Zustellers oder Dienstkraftwagenfahrers nicht verwiesen werden, sofern die Dauer der Anlernzeit für diese Tätigkeit 2 bis 3 Monate nicht übersteigt.
OGH 09.11. 1999, 10 Ob S 290/99s