( ASVG § 273 ) Bei einem Fahrschullehrer sind nicht nur die pädagogischen Fähigkeiten und Kenntnisse ausschlaggebendes Kriterium für die Verweisung, sondern vor allem die technischen Kenntnisse und Fähigkeiten. Für die Verweisung können sohin auch technische Berufe von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen herangezogen werden.
OGH 10 Ob S 271/98w v. 01.12.1998