§ 273 ASVG - Eine gelernte Einzelhandelskauffrau, die zuletzt als Verkäuferin im Lebensmittelhandel tätig war, diese Tätigkeit aber aufgrund der damit verbundenen Hebe- und Tragebelastungen nicht länger ausüben kann, kann auf die Tätigkeit einer Informationsangestellten im Handel verwiesen werden, weil diese Tätigkeiten derselben Berufsgruppe zuzuordnen sind.
OGH 11. 5. 2007, 10 ObS 186/06k